WER TRÄGT DIE KOSTEN?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt die Energieberatung durch eine Förderung. Der Förderantrag ist vor der Beratungsmaßnahme beim BAFA einzureichen.
Auch für die energetische Sanierung von Gebäuden gibt es Förderungen, z. T. als Zuschuss oder als Kredit. Hier bin ich Ihnen bei der Beantragung gerne behilflich.
Die Förderanträge sind i. d. R. vor Beginn der Sanierungsmaßnahme zu stellen.

