ENERGIEBERATUNG MITTELSTAND

 Förderungen energieeffizienter Maßnahmen

 Zum 1. Januar 2021 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestartet.

Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).

Seit dem 01.07.2021 können die neuen Förder­kredite und Zuschüsse der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragt werden – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienz­haus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für die Bau­begleitung wird zusammen mit Kredit oder Zuschuss beantragt.

Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die BEG EM ist im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.

Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW ab 1. Juli 2021 geplant. Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.

(Quelle: BAFA)

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