ENERGIEAUDIT
Energieaudit oder Managementsystem?
Die am 04.12.2012 in Kraft getretene Energiedienstleistungsrichtlinie der EU muß von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Darin heißt es u. a.:
Alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen nach der EU KMU Definition sind, sind verpflichtet, ein Energieaudit gemäß DIN 16247-1 erstmals bis zum 5. Dezember 2015 und dann alle vier Jahre ein weiteres durchzuführen.
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist die systematische Erfassung und Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs in einem Unternehmen. Ziel ist, Energieflüsse und Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren.
Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) ist zum 22. April 2015 in Kraft getreten. Aus heutiger Sicht geht man von mindestens 50.000 betroffenen Unternehmen aus, andere Schätzungen liegen noch weit höher. Von der Durchführung eines Energieaudits sind nach § 8 EDL-G Unternehmen freigestellt, die entweder ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) erfolgreich eingeführt haben.
Verpflichtet sind damit alle Unternehmen, also nicht nur Industrie oder produzierendem Gewerbe zugehörig, sondern auch Dienstleister wie Banken und Versicherungen oder Unternehmen des Einzelhandels und der Wohnungswirtschaft, die oberhalb der KMU-Grenzen liegen.
Bei der Umsetzung der Richtlinie unterstützen wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an!